Jugendschutz

Gemäß §9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist der Verkauf von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, der Verkauf von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. 

Demgemäß verkaufen wir unsere Produkte ausschließlich an Personen über 18 Jahre. 

Genießen Sie unsere Feinsten Brände verantwortungsvoll!

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